§1 Urheberrecht und Haftung

Das von mir in digitalisierter Form gelieferte Fotomaterial ist und bleibt Eigentum von Pressefotograf Uwe Winter. Die redaktionelle Nutzung ist gegen entsprechendes Honorar uneingeschränkt möglich, die werbliche Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Die Weitergabe des bereitgestellten Bildmaterials an Dritte wie auch die Aufnahme in digitale Datenbanken sowie die Übernahme in Online – Dienste oder das „Internet“ ist nur mit meinem schriftlichen Einverständnis gestattet.

Pressefotograf Uwe Winter übernimmt keine Haftung für durch die Verwendung des Materials eventuell entstehende Verletzungen von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechen Dritter. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind – soweit nicht ausdrücklich anders erklärt – vom Verwender selbst zu klären. Pressefotograf Uwe Winter lehnt auch jegliche Haftung für Veränderungen am Bild, die nach Lieferzeitpunkt erfolgen ab.

In- und ausländisches Material unterliegt österreichischem Recht. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland.

§ 2 Urhebernachweis und Belegexemplare

Bei Veröffentlichung des Bildmaterials ist die angegebene Urheberbezeichung / Copyright Vermerk http://www.photoexpress.at in einer Weise wiederzugeben, die eine klare Zuordnung zu dem veröffentlichten Bild ermöglicht. Erfolgt die Veröffentlichung ohne diese Bezeichnung, wird ein 200%iger Aufschlag des vereinbarten Honorars fällig. Von jeder Veröffentlichung sind 3 Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Bei einer Online oder Internet – Nutzung sind die entsprechenden URLs per E-Mail an photoexpress@gmx.at bekannt zu geben.

§ 3 Honorare und Zahlungsbedingungen

Jede Verwendung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Das Honorar ist vor der Verwendung zu vereinbaren. Das vereinbarte Honorar gilt nur für die einmalige Verwendung und zum angegebenen Zweck. Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, gelten die üblichen Honorarsätze. Honorare sind bei redaktioneller Nutzung sofort nach Veröffentlichung, bei werblicher Nutzung bei Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig.

& 4 Sonstiges

Bei Zuwiderhandlung in jeglicher Form wird das entsprechende Honorar mit 300%igem Aufschlag in Rechnung gestellt. Es gilt österreichisches Recht.

0 Shares